Kombiheizkessel des Typs B1 sind Kombiheizkessel, welche als Gasetagenheizungen (Thermen und Gasgeräte) mit Strömungssicherung eingesetzt werden.
Ein Kombiheizkessel des Typs B1 nach Verordnung EU Nr. 813/2013 „[…] bezeichnet ein mit einer Strömungssicherung ausgestattetes Kombiheizgerät mit Brennstoffheizkessel zum Anschluss an eine Abgasanlage mit Naturzug [Kamineffekt über einen Schornstein], die die Verbrennungsabgase aus dem Aufstellraum des Raumheizgeräts mit Brennstoffheizkessel hinaus befördert, wobei das Gerät die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum ansaugt; ein Kombiheizkessel des Typs B1 wird ausschließlich als B1-Kombiheizkessel vertrieben;“
Nach Verordnung EU Nr. 811/2013 haben Kombiheizkessel des Typs B1 folgende Merkmal und einheitliche Aufschrift: „Dieser Heizkessel mit Naturzug ist für den Anschluss ausschließlich in bestehenden Gebäuden an eine von mehreren Wohnungen belegte Abgasanlage bestimmt, die die Verbrennungsrückstände aus dem Aufstellraum ins Freie ableitet. Er bezieht die Verbrennungsluft unmittelbar aus dem Aufstellraum und ist mit einer Strömungssicherung ausgestattet. Wegen geringerer Effizienz ist jeder andere Einsatz dieses Heizkessel zu vermeiden — er würde zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten führen.“;
Quellen und Weiterführende Links:
Europäische Union – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission, 06.09.2013 DE, L 239/142 Anhang 1 – Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Heizgeräten – Punkt 10 sowie L 239/149
BDH – Heizungstechnik – Energielabel und Ökodesign-Anforderungen