Eine „reine Solaranlage“ nach Verordnung EU Nr. 811/2013 „[…] bezeichnet eine Vorrichtung, die mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren und solarbetriebenen Warmwasserspeichern sowie möglicherweise mit Pumpen im Kollektorkreislauf und sonstigen Bauteilen ausgestattet ist, auf dem Markt als ein Gerät bereitgestellt wird und mit keiner Wärmequelle außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelemententen [sic] ausgestattet ist;“
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