Die „Norm-Nennbedingungen“ nach Verordnung EU Nr. 811/2013 „[…] bezeichnet die Betriebsbedingungen für Heizgeräte, unter denen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen die Wärmenennleistung, die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz sowie der Schallleistungspegel zu bestimmen sind;“
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