Die „Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz [eta wh] “ nach Verordnung EU Nr. 811/2013 „[…] bezeichnet den Quotienten [Verhältnis von zwei Größen zueinander] zwischen der Nutzenergie in dem von einem Kombiheizgerät oder einer Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen gelieferten Trink- oder Santiärwasser und der zu ihrer Erzeugung notwendigen Energie in %;“
Die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ergibt sich also aus der Nutzenergie von einem der genannten Geräte für Trink- oder Santärwasser und der zu ihrer Erzeugung notwendigen Energie.