Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen

von | 16. Juni 2015 | 0 Kommentare

Eine „Verbundanlage aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen“ nach Verordnung EU Nr. 811/2013 „[…] bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Kombiheizgeräten in Kombination mit einer oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehreren Solareinrichtungen;“

Quelle: Europäische Union – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission, 06.09.2013 DE, L 239/4, Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“, Punkt 20

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Martin-SchlobachHallo, ich bin Martin, ein leidenschaftlicher Ingenieur aus dem Bereich der Gebäude- und Versorgungstechnik. Wer ich bin und warum ich diesen Blog schreibe, erfahrt ihr hier.

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