Eine „Verbundanlage aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen“ nach Verordnung EU Nr. 811/2013 „[…] bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Raumheizgeräten in Kombination mit einer oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehrerer Solareinrichtungen;“
Abonnieren
0 Comments