Raumheizgerät

von | 14. Jun 2015 | 0 Kommentare

Ein „Raumheizgerät“ nach Verordnung EU Nr. 811/2013 „[…] bezeichnet eine Vorrichtung, die

  1. eine wasserbetriebene Zentralheizungsanlage mit Wärme versorgt, um die Innentemperatur eines geschlossenen Raumes, etwa eines Gebäudes, einer Wohnung oder eines Zimmers, auf die gewünschte Höhe zu bringen und dort zu halten und
  2. mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist“

Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen [KWK]) oder Wärmepumpen.

Quelle: Europäische Union – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 811/2013 der Kommission, 06.09.2013 DE, L 239/3, Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“, Punkt 2

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