Ein „Raumheizgerät“ nach Verordnung EU Nr. 811/2013 „[…] bezeichnet eine Vorrichtung, die
- eine wasserbetriebene Zentralheizungsanlage mit Wärme versorgt, um die Innentemperatur eines geschlossenen Raumes, etwa eines Gebäudes, einer Wohnung oder eines Zimmers, auf die gewünschte Höhe zu bringen und dort zu halten und
- mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist“
Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen [KWK]) oder Wärmepumpen.






Hinweis zu Auslegungsfragen: Fragen zum Verständnis beantworte ich hier gern. Objektbezogene Auslegungen mit deinen konkreten Zahlen prüfe ich im Rahmen einer Beratung, das lässt sich in einem Kommentar nicht seriös leisten.