Ein „Warmwasserspeicher“ nach Verordnung EU Nr. 811/2013 „[…] bezeichnet einen Behälter zur Speicherung von Warmwasser einschließlich Zusatzmitteln zur Warmwasserbereitung und/oder zur Raumheizung, der mit keiner Wärmequelle außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelemententen [sic] ausgestattet ist;“
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