Ein „Warmwasserbereiter“ nach Verordnung EU Nr. 814/2013 „[…] bezeichnet eine Vorrichtung, die
- an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist,
- Wärme erzeugt und überträgt, um innerhalb bestimmter Zeiträume warmes Trink- oder Sanitärwasser in einer bestimmten Menge, mit einem bestimmten Durchsatz zu bereiten und
- mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist;“






Hinweis zu Auslegungsfragen: Fragen zum Verständnis beantworte ich hier gern. Objektbezogene Auslegungen mit deinen konkreten Zahlen prüfe ich im Rahmen einer Beratung, das lässt sich in einem Kommentar nicht seriös leisten.