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Im Juni 2023 wurde im Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beraten. Eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen findet ihr auf dieser Seite zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Die aktuelle Version des Gebäudeenergiegesetzes findet ihr unter der folgenden Webseite:
WICHTIG: Aktuell gibt es einen Entwurf, der verschiedene Änderung des GEG mit verschiedenen Maßnahmen vorschlägt, welche ab 2024 in Kraft treten sollen. Der Entwurf muss jedoch noch verabschiedet werden. Sobald es Neuerungen zur Verabschiedung gibt, werdet ihr hier darüber informiert.
Unter den nachfolgenden Links findet ihr die zugehörigen Dokumente des Deutschen Bundestages:
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- 20/6875 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023 - 20/7226 – Antrag: Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
PDF | 198 KB — Status: 14.06.2023
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz stammt aus dem Jahr 2020 und regelt unter anderem die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sowie den Einsatz erneuerbare Energien für das Heizen und Kühlen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) führte die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammen und ersetzte diese.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Der Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2024 sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:
- Ab 2024 müssen laufende Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in regelmäßigen Abständen überprüft und optimiert werden, wozu auch der hydraulische Abgleich gehört.
- Ab dem 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Bestehende Heizungen dürfen bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
- Eigentum besitzende haben verschiedene Optionen, um die 65 % erneuerbare Energie zu erfüllen, darunter fallen Wärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie und bestimmte Arten von Gasheizungen. Für Bestandsgebäude gibt es zudem zusätzliche Optionen.
- Bei Ausfall einer Heizung gelten Übergangsfristen, innerhalb derer auch Heizungen mit fossilen Brennstoffen eingesetzt werden können.
- Wohnungsbesitzende über 80 Jahren, die in einem eigenen Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen leben, sind von der Pflicht zur Umstellung auf erneuerbare Energien ausgenommen.
- Bei Entscheidungen zur Heizungsumstellung wird die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Investitionen und Gebäudewert berücksichtigt.
- Es gibt finanzielle Unterstützungen für den Heizungswechsel, angepasst durch ein neues Förderkonzept, das auf einer 18-jährigen Nutzungsbasis basiert.
- Es sollen Wärmepläne von Kommunen (bis 2028) und Großstädten (bis 2026) aufgestellt werden.
Weiterführende Links und Quellen:
Über die nachfolgenden Links und Quellen findet ihr weitere Informationen zu den Änderungen am Gebäudeenergiegesetz.
- Haufe – Unfertiges Heizungsgesetz
- Verbraucherzentrale – GEG: Was steht im Gebäudeenergiegesetz?
- GEG Info
- Gesetze im Internet – GEG
- Deutscher Bundestag – Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag
Viele Grüße Martin
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