In diesem Gastartikel erfahrt ihr alles zum Thema Videoüberwachung für euer Haus. Schwerpunkt sind in diesem Beitrag neben den technischen Finessen von Videoüberwachungssystemen und einem DIY Ratgeber auch die geltende Rechtslage zur Videoüberwachung in Deutschland.
Mein Name ist Frederik Fieger und ich arbeite für die VideoProjects GmbH in Hamburg, welche sich mit den Themen Videoüberwachung, Videoüberwachungssysteme und Sicherheitstechnik befasst. Zu unserem Kundekreis gehören Behörden- und Industriekunden, aber auch zahlreiche Kunden mit Einfamilienhäusern und Smart Home Systemen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Die richtige Planung ist entscheidend für den Erfolg des Videosystems
- 1.1 Aufbau eines Videoüberwachungssystems für das eigene Haus
- 1.2 Die richtige Kabelverlegung im Gebäude
- 1.3 Wie werden die Überwachungskameras mit Strom versorgt?
- 1.4 Wo positioniere ich die Überwachungskamera?
- 1.5 Verknüpfung der Videoanlage mit IoT-Geräten, Smart Home oder Einbruchmeldeanlage
- 1.6 Fazit zur Planung eines Videoüberwachungssystems
- 2 Qualitätsunterschiede von Videoüberwachungssystemen
- 3 Rechtsrahmen für ein Videosystem
- 4 Fazit zur Videoüberwachung
- 5 Über VideoProjects GmbH
Die richtige Planung ist entscheidend für den Erfolg des Videosystems
Damit eine Videoanlage betriebssicher und professionell ihren Zweck erfüllen kann, sollte das Thema bereits bei der Hausbau- oder Sanierungsplanung berücksichtigt werden.
Für eine Videoanlage wird pro Kamerastandort ein separater Leitungsweg benötigt. Sollten die Arbeiten nicht selbst durchgeführt werden, entstehen noch zusätzliche Kosten für das durchführende Unternehmen. Weiterhin empfiehlt es sich bereits im Vorweg bei der Gestaltung der Gartenanlage mögliche Kamerasichtwinkel zu berücksichtigen, um nicht zu einem späteren Zeitpunkt mit uneinsichtigen Bereichen konfrontiert zu sein. Diese Bereiche können dann im Ernstfall als Angriffspunkt für einen Einbruch dienen. Die nachfolgenden Kapitel beinhalten die einzelnen Planungsschritte im Detail:
- Aufbau des Videosystems
- Kabelverlegung
- Festlegung Kamerastandorte
- Verknüpfung mit Smart Home
Aufbau eines Videoüberwachungssystems für das eigene Haus
Der grundlegende Aufbau eines IP-basierten Videosystems beinhaltet neben den Überwachungskameras einen Netzwerkswitch, welcher zeitgleich die Kameras mit Strom versorgt, ein Videoserver (NVR = Network Video Rekorder) zum Speichern der Bildaufzeichnung sowie ein Bedienplatz zum Auswerten des Bildmaterials. Dieser Aufbau kann je nach Dimension des Videosystems um weitere Komponenten ergänzt werden.
Das Herzstück des Videoüberwachungssystems ist dabei der Netzwerkvideorekorder (NVR). Über diesen werden die Aufzeichnungen verarbeitet und für die integrierte Video Management Software aufbereitet. Je nach Anwendungsbereich und Komplexität gibt es verschiedene Varianten des NVR. Nachfolgend seht ihr eine Abbildung eines klassischen Netzwerkvideorekorders.
Die richtige Kabelverlegung im Gebäude
In der Vergangenheit wurden Videosysteme über Koaxialkabel sternförmig miteinander verbunden. Koaxialkabel haben einen sehr dünnen Innenleiter (Seele) und eine äußeren Schirmung. Das Bildsignal wird analog über das Kabel gesendet und am Endpunkt in ein Bild umgewandelt.
Das Problem beim Koaxialkabel besteht darin, dass diese Art von Kabel gegen elektromagnetische Störsignale anfällig sein kann. Die Folgen können sich dann in gestörten Videobildern bemerkbar machen. Im Zuge der Digitalisierung hat sich auch die Technik der Videoüberwachung von analogen Systemen zu digitalen Systemen gewandelt. Dieser Wandel erforderte neue Kabeltypen, welche ich im nachfolgenden näher beleuchte.
Welches Kabel ist zeitgemäß und wird benötigt?
Moderne IP-basierte Videosysteme werden mit gewöhnlichen Netzwerkkabeln verbunden, welche auch für die gängige Internetkommunikation Anwendung finden. Diese Kabel werden in der Fachsprache CAT-Kabel bezeichnet. Der Name CAT steht für Category und wird mit einer Nummer versehen, welche die Kategorie angibt. Die unterschiedlichen Kategorien unterscheiden sich in ihrer Schirmung. Je höher die Kabelschirmung ist, desto mehr Bandbreite kann über das Kabel übertragen werden.
Kabeltyp | Übertragungsrate | Funktion | Bemerkung |
---|---|---|---|
CAT 1 und 2 | Max. 1,5 MHz | Tonübertragung | Heute nicht mehr relevant |
CAT 3 und 4 | Max. 20 MHz | Frühe Phase von ISDN | ggf. in alten Installationen zu finden |
CAT 5 | 1.000 Mbit/s (Max 100 MHz) | Standard Netzwerkverkabelung | in jedem Haushalt hinter der Netzwerkdose (orangenes Verlegekabel) |
CAT 6 und 7 | 10 Gbit/s (Max. 1.000 MHz) | Zukünftige Netzwerkverkabelung | löst zunehmend CAT 5 ab und wird künftiger Standard |
CAT 8 | 40 Gbit/s (Max 2.000 MHz) | technisch mögliche Netzwerkverkabelung | Bisher keine Relevanz |
Für ein professionelles Videosystem sollten die einzelnen Kamerastandorte über CAT. 7 Netzwerkkabel versorgt werden. Oftmals wird die Bandbreitenauslastung von IP-Überwachungssystemen unterschätzt. Durch den Einsatz von CAT. 7 ist sichergestellt, dass auch in Zukunft genügend Reserve in der Netzwerkinfrastruktur besteht.
Können vorhandene Kabel weitergenutzt werden?
Sollte bei einem Bauwerk bereits ein Videosystem verbaut sein, kann geprüft werden, ob die vorhandene Kabelverlegung weitergenutzt werden kann. Besonders analoge Koaxialkabel lassen sich ohne Probleme mithilfe eines Medienwandlers weiternutzen.
Das digitale IP-Signal wird mithilfe des Wandlers über das analoge Koaxialkabel übertragen und am Endpunkt wieder in ein digitales IP-Signal umgewandelt. Diese Medienwandler erlauben die unkomplizierte Übertragung ohne großen Konfigurationsaufwand. Gleiches gilt für die Übertragung über vorhandene Fernmeldekabel. In älteren Gebäuden finden sich oftmals alte Kabelzüge, welche ebenfalls eine Übertragung durch Medienwandler zulassen. Die besagten Medienwandler sind jedoch nicht besonders günstig und bilden eine weitere Komponente im Gesamtsystem, welche ausfallen kann.
Alternativ kann die Übertragung von IP-Signalen auch über die Standardelektroinstallation erfolgen. Dafür sind an vorhandene Steckdosen entsprechende Sender und Empfänger einzustecken. Sender und Empfänger können dann über das gewöhnliche Stromleitungsnetz die IP-Signale über das Kabel, bestehend aus Strom-, Schutz- und Neutralleiter, übertragen.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass eine Übertragung über vorhandene Kabelwege definitiv möglich ist. Da es sich bei einem Videosystem jedoch um eine sicherheitsrelevante Anlage handelt, ist es empfehlenswert, die Kabelstrecken für ein Videoüberwachungssystem separat und ohne Schnittpunkte zu anderen Systemen zu führen. Besonders aus dem Blickwinkel der Betriebssicherheit ist es unerlässlich, die Systeme jeweils getrennt voneinander zu betreiben.
WLAN-Verbindungen als alternative zur aufwendigen Kabelverlegung
Öfters erhalten wir die Frage, ob die aufwendige Kabelverlegung nicht einfach gespart und die Überwachungskameras mithilfe einer WLAN-Verbindung betrieben werden kann. Auf dem Markt und im Internet gibt es viele verschiedene Videoüberwachungssysteme, welche über WLAN kommunizieren. Grundsätzlich ist diese Technik für die meisten Anwendungsbereiche völlig ausreichend. Dennoch sollte dem Anwender bewusst sein, dass über WLAN kommunizierende Kameras leicht mithilfe eines Störsignales in der gleichen Frequenz wie das WLAN gestört werden können. Ferner muss das WLAN-Signal über ausreichend Reichweite verfügen, um etwa Überwachungskameras auf dem Grundstück mit einer stabilen Verbindung versorgen zu können.
Auch wenn WLAN gebundenen Überwachungskameras keine Datenkabel benötigen, brauchen diese für den Betrieb eine externe Stromversorgung. Dies senkt die Betriebssicherheit enorm, da entweder ein Akkubetrieb notwendig wird oder eine offene Zuleitung zur Kamera führt. Für ein professionelles Videosystem scheidet diese Art von Betrieb aufgrund der fehlenden Einsatzbereitschaft und Betriebssicherheit aus.
Wie werden die Überwachungskameras mit Strom versorgt?
IP-basierte Überwachungssysteme können über die CAT-Leitungen mit Strom versorgt werden. Die Stromversorgung über CAT-Leitungen wird auch PoE (Power over Ethernet) genannt. Der Vorteil dieser Stromversorgung besteht in der redundanten Nutzung des Netzwerkkabels für Daten und Strom. Es werden keine weiteren Zuleitungen zu den Überwachungskameras benötigt. Zudem können die Überwachungskameras zentral von einem PoE-Switch mit Strom versorgt werden.
Wo positioniere ich die Überwachungskamera?
Die richtige Position der Überwachungskameras entscheidet über die Wirkung der Videoanlage. Überwachungskameras sollten so positioniert sein, dass eine Wartung jederzeit möglich ist, potenzielle Täter jedoch keine Chance habe, die Kamera zu demolieren. Folglich sollte die Kamera niemals in Griffhöhe (mind. 3 Meter) installiert werden. Weiterhin sollten die Zuleitungen zur Kamera unzugänglich an der Hauswand verlegt werden. Das Sichtfeld der Kamera sollte zu jeder Jahreszeit frei von Laub oder Ästen sein, da sonst unnötig viel Bewegung im Bild die Streaming-Leistung der Kamera erhöht. Besonders Videoanalysefunktionen sind durch bewegende Äste oder Büsche stark beeinträchtigt.
Verknüpfung der Videoanlage mit IoT-Geräten, Smart Home oder Einbruchmeldeanlage
Moderne IP-basierte Videosysteme bieten verschiedenen Schnittstellen für die Verbindung mit IoT- oder Smart Home Geräten an. Konkret erlauben professionelle Videoserver die Schaltung von I/O-Kontakten software- als auch hardwareseitig. Mithilfe dieser I/O-Schnittstelle ist es möglich andere Geräte aus dem Smart Home Bereich (Lampen, Bewegungssensoren oder komplette Schalteinheiten für die Gartensteuerung) zu steuern. Dabei kann der Schaltimpuls durch die Bedienoberfläche der Videoanlage geschaltet werden oder das Smart Home sendet den Schaltimpuls an das Videosystem.
Beispiel: Die Videosensorik der Videoanlage detektiert eine Bewegung im Garten. Dies löst softwareseitig die Schaltung des I/O-Kontakts aus und aktiviert dadurch die komplette Gartenbeleuchtung. Die manuelle Kontaktschaltung über den externen Zugriff auf das Videosystem ist ebenfalls möglich.
Des Weiteren kann ein Tür- oder Fensterkontakt der Einbruchmeldeanlage die Videoaufzeichnung einer Überwachungskamera aktivieren. Der umgekehrte Weg ist ebenfalls denkbar.
Fazit zur Planung eines Videoüberwachungssystems
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Planung eines professionellen Videosystems eine Vielzahl an technischen Gegebenheiten berücksichtigen muss. Ein Videosystem wird individuell an die örtlichen Gegebenheiten und den gewünschten Zweck geplant und errichtet. Durch den Einsatz eines Fachbetriebes kann auf die Erfahrung hinsichtlich Planung, Installation und Inbetriebnahme des Videosystems zurückgegriffen werden. Schließlich gilt es im Ernstfall über ein betriebssicheres Überwachungssystem zu verfügen.
Qualitätsunterschiede von Videoüberwachungssystemen
Im Internet finden sich eine Vielzahl an Angeboten für Videoüberwachungssysteme. Diese liegen in unterschiedlichsten Preisklassen. Im nachfolgenden zeige ich euch welche Unterschiede bestehen und wie ihr erkennt, ob ein Produkt über eine gute Qualität verfügt.
Woran erkenne ich qualitativ hochwertige Videoüberwachungssysteme?
Höherwertige Produkte aus dem Bereich der Videoüberwachung zeichnen sich durch den Einsatz von hochwertigen Materialien, langlebigen Elektronikbauteilen und individuell konfigurierbarer Software aus. Überwachungskameras, welche der Witterung ausgesetzt sind, müssen besonders widerstandsfähig sein, damit ein langer Betrieb gewährleistet ist.
Beispiel: Das Schutzglas einer preiswerten Überwachungskamera weist nach kurzem Einsatz im Außenbereich „milchige“ Flecken aus. In der Folge ist das Sichtfeld eingeschränkt. Die UV-Lichteinstrahlung hat das Material nach kurzer Zeit stark beschädigt. Ein Austausch des Gerätes ist unumgänglich. Ein weiteres Beispiel dient eine Überwachungskamera, welche laut Herstellerversprechen ein optimales Bild erzeugt. In der Praxis ist das Bild durch Lichteinflüsse und unterschiedlichem Tageslicht unbrauchbar, da die Kamera sich nicht an die örtlichen Gegebenheiten softwareseitig einstellen lässt.
Hinweis: Hochwertige Produkte lassen sich durch folgende Merkmale und vor allem durch das Lesen des „Kleingedruckten“ identifizieren. Anbei ein paar Beispiele für den Vergleich von Produkten:
- Verfügt das angebotene Produkt über ein aussagekräftiges Datenblatt?
- Welche Lichtempfindlichkeit besitzt die angebotene Überwachungskamera? (Angegeben in Lux – Je niedriger der Wert, desto lichtempfindlicher ist die Kamera)
- Ist eine Spannungsversorgung über PoE möglich? (Akkubetriebene Modelle eignen sich nicht für den professionellen Einsatz s.o.)
- Lässt sich die Netzwerkeinstellung der Überwachungskamera individuell konfigurieren?
- Welche Sicherheitsmaßnahmen können eingestellt werden?
- Erfüllt die Überwachungskamera die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)?
- Welche Services und Garantieleistungen bestehen für das Produkt?
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Do-It-Yourself oder Fachbetrieb aufsuchen?
Die Frage, ob man ein Videosystem selber aufbaut oder einen Fachbetrieb zurate zieht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Im Eigenaufbau besteht die Gefahr, dass das System nicht sachgerecht aufgebaut wird und die datenschutzrechtlichen Vorgaben verletzt oder die Privatsphäre gestört werden.
Sofern der Wunsch besteht ein professionelles und abhörsicheres Videosystem zu installieren, empfiehlt es sich in jedem Fall ein Fachbetrieb aufzusuchen. Da ein Videosystem im Ernstfall seine Wirkung entfalten muss, empfiehlt es sich auf jeden Fall im Vorhinein die technischen Möglichkeiten für die örtlichen Gegebenheiten durch eine fachliche Beratung zu prüfen.
Wenn ihr euch für eine Do It Yourself Variante entscheidet, solltet ihr daher die folgenden Punkte beachten:
- Können die gekauften Produkte die Herstellerversprechen halten?
- Verfügt die Überwachungskamera über die gleiche Bildleistung in der Nacht?
- Kann ich aussagekräftige Beispielbilder seitens des Herstellers einsehen?
- Kann ich die Bildeinstellung an örtlichen Gegebenheiten anpassen?
- Gibt es Testberichte oder Angaben zu Langzeittests?
- Grundsätzlich gilt es die Frage zu stellen: Wie verhält sich das Produkt nach jahrelangem 24/7 Dauereinsatz in jeder Wetterlage?
- Erhalte ich für die Einrichtung der Geräte Support seitens des Lieferanten?
- Was passiert, wenn ein Gerät defekt ist oder bereits nach Installation funktionsuntüchtig ist? Garantie oder Kulanzlösungen möglich?
- Kann die Netzwerkeinstellung konfiguriert werden und verfüge ich über ausreichende Kenntnisse für die Schaffung eines sicheren Netzwerkes?
- Kann ich eine individuelle Netzwerkkonfiguration implementieren, damit nicht die Standardeinstellung beibehalten werden muss?
- Kann ich meinen Internetrouter für einen externen Zugriff auf das Videosystem konfigurieren?
- Private Internetanschlüsse verfügen oftmals über täglich wechselnde IP-Adressen, um Doppelbelegungen im Netzwerk zu vermeiden.
- Folglich ist die Konfiguration von DynDNS erforderlich.
- Verfüge ich über ausreichend Erfahrung, um das Sichtfeld und die Bildeinstellung der Überwachungskameras so einzustellen, dass ich bei jedem Lichtverhältnis ein optimales Bild erhalte?
- Verfüge ich über ausreichend Wissen, damit ich den Videoserver und den Netzwerkswitch so konfigurieren kann, dass Angriffe von außen unmöglich werden?
- Erhalte ich nach jahrelangem Betrieb noch Ersatzteile oder kann ich die Videoanlage um weitere Überwachungskameras ergänzen?
- Kann ich mit der gekauften DIY-Videoanlage die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen?
Diese Fragen solltet ihr für euch beantworten können, wenn ihr ein sicheres und datenschutzkonformes Videoüberwachungssystem aufbauen wollt. Im folgenden Abschnitt gehe ich auf den Rechtsrahmen für eine Videoüberwachung ein.
Rechtsrahmen für ein Videosystem
WICHTIG: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Hilfestellung. Für eine verbindliche rechtliche Beratung und Handlungsanweisungen konsultieren Sie bitte eine Fachfirma oder einen Fachanwalt.
In Deutschland unterliegen Videoüberwachungssysteme bestimmten rechtlichen Vorgaben. Die nachfolgenden Kapitel umfassen alle gängigen Vorgaben verständlich aufbereitet.
Wann ist Videoüberwachung erlaubt?
Grundsätzlich ist eine Videoüberwachung in Deutschland erlaubt. Es muss jedoch unterschieden werden, zu welchem Zweck die Überwachung dient. Im Gesetz wird daher zwischen privat und öffentlichem Bereich unterschieden.
Rechtlicher Rahmen für eine Videoüberwachung im privaten Bereich
Im privaten Bereich ist eine Videoüberwachung bedenkenlos möglich. Voraussetzung dafür ist, dass alle Beteiligten Personen mit dieser Überwachung einverstanden sind. Der private Bereich umfasst dabei den Innenbereich eines Gebäudes, welcher für unbeteiligte Personen nicht zugänglich ist. Daneben kann auch der private Außenbereich, also ein privates Grundstück mithilfe einer Videoüberwachung gesichert werden.
Es muss sichergestellt sein, dass die Überwachungskameras nicht über die Grundstücksgrenze hinaus einen Bereich überwachen. Die Überwachungskamera muss objektiv erkennbar nicht das Sichtfeld außerhalb der Grundstücksgrenze überwachen. Gemeint ist damit, dass das Objektiv für jeden sichtbar nicht in Richtung des Außenbereichs gerichtet ist.
Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus möchten die Bewohner im Eingangsbereich (Hausflur) ein Videosystem installieren. Aus rechtlicher Sicht ist die Installation gestattet, sofern alle Bewohner des Hauses mit dieser Maßnahme einverstanden sind. Es handelt sich schließlich um einen privaten Bereich und die Überwachung des Bürgersteigs vor dem Haus steht nicht im Vordergrund.
Die Installation der Kamera vor dem Eingangsbereich ist nur gestattet, sofern kein öffentlicher Bürgersteig in das Sichtfeld der Kamera fällt. Türsprechstellen mit inkludierter Kameraeinheit dürfen dennoch installiert werden, da diese Kameras nur temporär und ohne Bildaufzeichnung ein Sichtfeld darstellen.
Rechtlicher Rahmen für eine Videoüberwachung im öffentlichen Bereich
Im öffentlichen Bereich unterliegt die Überwachung neben den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben vordergründig dem jeweiligen Landes- oder Stadtrecht. In Deutschland ist ohne einen begründbaren Zweck keine Überwachung von öffentlichen Plätzen möglich. In den meisten Fällen kann eine öffentliche Überwachung durch die Erhöhung der Sicherheit und Reduzierung der Kriminalität gerechtfertigt werden.
Welche Hinweispflichten müssen beachtet?
Sobald ein Bereich überwacht wird, welcher von unbeteiligten Personen betreten werden könnte, ist es notwendig ein Hinweisschild zu platzieren. Dies gilt natürlich nur, wenn dieser Bereich frei betretbar ist und keine Hindernisse, wie etwa ein Zaun, das Gelände eingrenzen. Ein hinweispflichtiger Bereich ist zum Beispiel ein Betriebsgelände, welches regelmäßig von Paketzustellern oder neuen Kunden betreten wird. Das Gelände befindet sich ggf. in privater Hand, doch wird regelmäßig und ohne Hindernisse von unbeteiligten Personen betreten.
Für die Hinweispflicht selbst sieht das Gesetz vor, dass der Hinweis vor dem Eintritt in den überwachten Bereich gegeben werden sein muss. Folglich muss dieses Hinweisschild am Grundstücksanfang platziert werden. Weiterhin sollte das Schild eindeutig und mit ausreichend Informationen über den Grund der Überwachung und weiterführende Informationen ausgestattet sein. Das nachfolgende Hinweisschild beinhaltet exemplarisch alle notwendigen Informationen, welche laut Gesetz vermerkt sein müssen.
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Wie lange darf eine Bildaufzeichnung erfolgen?
In den deutschen Gesetzen finden sich dazu keine expliziten Angaben. Weder im Bundesdatenschutzgesetz noch in der DS-GVO wird die Aufzeichnungsdauer thematisiert. Daher greifen allgemeingültige datenschutzrechtliche Vorgaben, wonach die Bildaufzeichnung nur solange gespeichert werden darf, bis sie ihren Zweck erfüllt hat. In der Praxis kann dies bedeutet, dass nach einem Vorfall genügend Zeit unter Berücksichtigung von Wochenende oder Feiertagen verbleibt, um die Bildaufzeichnung sichern zu können.
Beispiel: Auf einem Betriebsgelände ereignet sich am Freitagnachmittag ein Vorfall. Der berechtigte Mitarbeiter befindet sich jedoch bereits im Feierabend und hat erst am Montagmorgen die Chance die Bildaufzeichnung zu sichern. Folglich wäre in diesem Fall eine Bildaufzeichnung von mindestens 72 h vertretbar.
Dürfen neben Bildaufnahmen auch Tonaufnahmen erzeugt werden?
In Deutschland ist es nicht gestattet, neben Bildaufnahmen den Ton mitzuschneiden. Überwachungskameras mit einem integrierten Mikrophon halten einer datenschutzrechtlichen Überprüfung nicht stand.
Fazit zur Videoüberwachung
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es viele Themen bei der Planung und technischen Umsetzung einer Videoüberwachung zu beachten gibt. Personen mit ausreichend technischem Know-how können das Videosystem in Eigenregie errichten.
Es empfiehlt sich jedoch vor dem Kauf geeigneter Produkte die Datenblätter genau zu analysieren, sodass die gewünschten Ergebnisse nach der Installation des Systems auch erreicht werden können. Alternativ besteht die Möglichkeit einen kompetenten Fachbetrieb aufzusuchen, welcher bei der Konzeption des geeigneten Systems und der Installation zur Seite steht.
Über VideoProjects GmbH
Die VideoProjects GmbH hat sich auf das Thema Videoüberwachung spezialisiert und konzipiert für seine Kunden aus verschiedenen Branchen individuelle Videoüberwachungslösungen. Der Kundenkreis umfasst dabei Staatsorgane, Industrie und Gewerbe, Einzelhandel oder auch private Liegenschaften im nördlichen Teil von Deutschland. Auf der Website von VideoProjects findet sich zudem ein Ratgeber zu weiteren spannenden Themen rund um den professionellen Einsatz von Videoüberwachung.
Weiterführende Links und Quellen:
Pro und Kontra zur Videoüberwachung
BfDI – Videoüberwachung
Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
Videoüberwachung nach der Datenschuzt-Grundverordnung DS-GVO
Bildquelle: Titelbild von SatyaPrem auf Pixabay
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