In meinem heutigen Beitrag möchte ich euch das Thema der Energielabel für Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter vorstellen. Dabei werde ich auf die Hintergründe zum Energielabel eingehen, euch die Anforderungen an die Geräte aufzeigen und die einzelnen Energieeffizienzklassen samt Energielabel vorstellen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum gibt es Energielabel?
- 2 Kennzeichnungspflicht für heizungstechnische Anlagen
- 3 Welche Ökodesign-Anforderung gibt es?
- 3.1 Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz
- 3.2 Energieeffizienzklassen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz
- 3.3 Anforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
- 3.4 Energieeffizienzklassen der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
- 3.5 Anforderung an Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter
- 3.6 Energieeffizienzklassen für Warmwasserspeicher
- 3.7 Anforderungen an den Schallleistungspegel von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe
- 3.8 Anforderungen hinsichtlich des Ausstoßes von Stickoxiden
- 4 Übersicht Energielabel
- 5 Pflichten für Händler und Fachhandwerker
- 6 Fazit
Warum gibt es Energielabel?
In Jahr 2006 erschien der Aktionsplan für Energieeffizienz von der Kommission der europäischen Gemeinschaften, welcher die Dringlichkeit der Energieeffizienz in der EU verdeutlichen sollte. Neben der Steigerung der Energieeffizienz soll die künftige Energieversorgung sichergestellt, die Kohlenstoffemission verringert sowie energieeffiziente Technologien und Produkte gefördert werden. Die Kernziele der EU für Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft bis 2020 sind:
- die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % gegenüber 1990
- die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 %
- die Steigerung der Energieeffizienz um 20 %
Weiterhin sollen die Bürger der Europäischen Union in Zukunft über die weltweit energieeffizientesten Infrastrukturen, Gebäude, Geräte, Verfahren, Verkehrsmittel und Energiesysteme verfügen. Um dies zu erreichen, ist es laut dem Aktionsplan für Energieeffizienz notwendig die derzeitigen Energieverbrauchsgewohnheiten zu ändern und ein Bewusstsein zu schaffen, welches einen rücksichtsvollen Umgang mit Ressourcen sowie einen geringeren Energieverbrauch bei gleichbleibender Lebensqualität gewährleistet.
Die Notwendigkeit besteht darin die Energieeffizienz von Produkten vergleichbar zu machen. Durch die Kennzeichnung von Geräten und Anlagen mit Energielabeln soll dies möglich gemacht werden. Energieeffizienz soll zu einem Schlüsselelement für die Kaufentscheidung werden und bei der Umstellung des Marktes auf energieeffiziente Produkte beitragen. Betroffen sind sogenannte „energieverbrauchsrelevante Produkte“, also Geräte die Energie verbrauchen oder am Energieverbrauch beteiligt sind. Die englische Bezeichnung dafür ist „Energy related Products“ und wird mit „ErP“ abgekürzt.
Das Energielabel wird daher auch ErP Label genannt und klassifiziert die Energieeffizienz eines Gerätes in die Buchstaben von A+++ (höchste Klasse für Energieeffizienz) bis G (schlechteste Klasse für Energieeffizienz). In dem aktuellen Beitrag von Andreas Kühl „Nie wieder Plus? – Was die Zukunft des Energielabels bringt„, wird von Johanna Kardel (Energiereferentin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) über die Neuklassifizierung der Energielabel diskutiert. Folgende Gerätetypen müssen derzeit mit dem EU-Energieverbrauchsetikett gekennzeichnet werden:
- Kühl- und Gefriergeräte
- Raumklimageräte
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Elektrobacköfen
- Lampen
- Waschmaschinen
- Fernsehgeräte
- Staubsauger
- Dunstabzugshauben
- Autos
Die Grundlage für die Kennzeichnung und Angabe des Energieverbrauchs mit Hilfe einheitlicher Labels für energieverbrauchsrelevante Produkte ist die Richtlinie 2010/30/ EU. Diese gehört zu einem umfassenden Regelwerk der Europäischen Union, welches einen ganzheitlichen Ansatz zur Energie- und Ressourceneinsparung liefern soll. Zu diesem Regelwerk gehören unter anderem die sogenannte Ökodesign Richtlinie (2009/125/ EG), die Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/ EG) und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/ EU).
Kennzeichnungspflicht für heizungstechnische Anlagen
Nachdem wir nun ein paar Hintergrundinformationen zu den Energielabeln haben, geht es jetzt, insbesondere für heizungstechnische Anlagen, ins Detail. Ab dem 26. September 2015 sind Hersteller von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten dazu verpflichtet, ihre Produkte mit einem Energielabel zu versehen. Ich habe mir dazu die folgenden EU Verordnungen angeschaut:
- EU Nr. 811/2013 (Energiekennzeichnung von Raumheiz- und Kombiheizgeräten durch Energielabel)
- EU Nr. 812/2013 (Energiekennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern durch Energielabel)
- EU Nr. 813/2013 (umweltgerechte Gestaltung von Raumheiz- und Kombiheizgeräten durch CE-Kennzeichnung)
- EU Nr. 814/2013 (umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern durch CE-Kennzeichnung)
In diesen Richtlinien wird definiert, welche Geräte ein Energielabel erhalten, welche Anforderungen an die Geräte gestellt werden und wie ein Energielabel auszusehen hat. Weiterhin ergänzen diese Verordnungen die zugehörige Richtlinie 2010/30/ EU zur Angabe des Energieverbrauchs mit Hilfe einheitlicher Etiketten für energierelevante Produkte.
Welche Produkte erhalten eine CE-Kennzeichnung?
Mit der Einhaltung der Ökodesign Anforderungen (EU Nr. 813/2013 und EU Nr. 814/2013) werden sogenannte Mindesteffizienz- und Mindestemissionsstandards für Geräte festgelegt, sodass künftig Produkte die geforderten Mindestanforderungen der EU erfüllen müssen. Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird mit dem CE-Zeichnen gekennzeichnet. Die Folgenden Geräte müssen künftig die Ökodesign Anforderungen einhalten, damit sie auf dem europäischen Markt zugelassen werden:
Folgende Geräte erhalten eine CE-Kennzeichnung:
- Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Nennleistung von 0 – 400 kW (Heizkessel (Gas, Heizöl, Strom), Kraft-Wärme-Kopplung (< 50 kWel), Wärmepumpe und Niedertemperatur-Wärmepumpe einschließlich solcher, die Teil von Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen oder Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten Temperaturreglern und Solareinrichtungen sind
- Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung von 0 – 400 kW und von Warmwasserspeichern mit einem Speichervolumen von 0 – 2000 Litern einschließlich Geräten in Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Folgende Geräte erhalten keine CE-Kennzeichnung:
- Bezogen auf Heizgeräte nach EU Nr. 813/2013: Heizgeräte, die für die Nutzung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse gewonnen werden
- Heizgeräte für feste Brennstoffe wie Kohle, Torf, Holz oder Holzpellets
- Heizgeräte die in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von industriellen Tätigkeiten (Richtlinie 2010/75/EG) fallen
- Heizgeräte, die Wärme ausschließlich für die Warmwasserbereitung erzeugen (Trink- und Sanitärwasser)
- Heizgeräte, die gasförmige Wärmeträger wie Dampf oder Luft erwärmen und verteilen
- Heizgeräte mit Kraft-Wärmekopplung und einer elektrischen Leistung von ≥ 50 kW
- Wärmeerzeuger, die für mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Heizgeräte oder Heizgerätegehäuse bestimmt sind und vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht werden, um identische Wärmeerzeuger und identische Heizgerätegehäuse zu ersetzen. Auf dem Ersatzprodukt oder auf seiner Verpackung muss deutlich angegeben sein, für welches Heizgerät es bestimmt ist.
- Bezogen auf Warmwasserbereiter nach EU Nr. 814/2013: Warmwasserbereiter, die speziell für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse hergestellt werden
- Warmwasserbereiter, die mit festen Brennstoffen betrieben werden
- Warmwasserbereiter, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von industriellen Tätigkeiten (Richtlinie 2010/75/EG) fallen
- Warmwasserbereiter, welche nicht in der Lage sind, das Lastprofil mit der geringsten Bezugsenergie aus Tabelle 1 Anhang 3 EU Nr. 814/2013 aufzuweisen
- Warmwasserbereiter, die ausschließlich für die Zubereitung heißer Speisen und/ oder Getränke ausgelegt sind
- für Warmwasserbereiter ausgelegte Wärmeerzeuger und mit solchen Wärmeerzeugern auszustattende Warmwasserbereitergehäuse, die vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht werden, um identische Wärmeerzeuger und identische Warmwasserbereitergehäuse zu ersetzen. Auf dem Ersatzprodukt oder auf seiner Verpackung muss deutlich angegeben sein, für welchen Warmwasserbereiter es bestimmt ist.
Welche Produkte erhalten ein Energielabel?
Neben der CE-Kennzeichnung gibt es auch Geräte, die mit einem Energielabel nach Verordnung EU Nr. 811/2013 und EU Nr. 812/2013 versehen werden müssen. Da nicht alle Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter ein Energielabel erhalten, möchte ich hier noch einmal aufzeigen, welche Anlagen und Produkte davon betroffen sind:
Folgende Geräte erhalten ein Energielabel:
- Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW (Heizkessel (Gas, Heizöl, Strom), Kraft-Wärme-Kopplung (< 50 kWel), Wärmepumpe und Niedertemperatur-Wärmepumpe sowie zugehörige Komponenten (Temperaturregler, Solaranlagen mit solarbetriebenen Warmwasserspeichern und Zusatzheizgeräte))
- Verbundanlagen aus Raumheizgeräten mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
- Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
- Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung von 0 – 70 kW
- Warmwasserspeichern mit einem Speichervolumen von 0 – 500 Litern
- Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern mit einer Nennleistung von 0 – 70 kW und Solareinrichtungen
Folgende Geräte erhalten kein Energielabel:
- Bezogen auf Heizgeräte nach EU Nr. 811/2013: Heizgeräte, die für die Nutzung von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse gewonnen werden.
- Heizgeräte für feste Brennstoffe wie Kohle, Torf, Holz oder Holzpellets
- Heizgeräte die in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von industriellen Tätigkeiten (Richtlinie 2010/75/EG) fallen
- Heizgeräte, die Wärme ausschließlich für die Warmwasserbereitung erzeugen (Trink- und Sanitärwasser)
- Heizgeräte, die gasförmige Wärmeträger wie Dampf oder Luft erwärmen und verteilen
- Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und einer elektrischen Leistung von ≥ 50 kW
- Bezogen auf Warmwasserbereiter nach EU Nr. 812/2013: Warmwasserbereiter, die speziell für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus Biomasse hergestellt werden
- Warmwasserbereiter, die mit festen Brennstoffen betrieben werden
- Warmwasserbereiter, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von industriellen Tätigkeiten (Richtlinie 2010/75/EG) fallen
- Kombiheizgeräte, welche dazu entworfen wurden zusätzlich zur Heizung, Trink- und Sänitärwasser zu erwärmen.
- Warmwasserbereiter, welche nicht in der Lage sind das Lastprofil mit der geringsten Bezugsenergie aus Tabelle 1 Anhang 3 EU Nr. 814/2013 aufzuweisen
- Warmwasserbereiter, die ausschließlich für die Zubereitung heißer Speisen und / oder Getränke ausgelegt sind
Zusammenfassung der Kennzeichnung
Produkte | Ökodesign-Anforderungen CE-Kennzeichnung |
Energielabel |
Raumheizgeräte / Kombiheizgeräte | ||
als Heizkessel (Gas, Heizöl, Strom) | 0 – 400 kW | 0 – 70 kW |
mit Kraft-Wärme-Kopplung | 0 – 400 kW (< 50 kWel) | 0 – 70 kW (< 50 kWel) |
mit Wärmepumpe | 0 – 400 kW | 0 – 70 kW |
mit Niedertemperatur-Wärmepumpe | 0 – 400 kW | 0 – 70 kW |
zugehörige Heizungskomponenten im Paketlabel | – | Temperaturregler, Solaranlagen mit solarbetriebenen Warmwasserspeichern, Zusatzgeräte |
Warmwasserbereiter | ||
konventionell (Gas, Strom) | 0 – 400 kW | 0 – 70 kW |
solarbetrieben | 0 – 400 kW | 0 – 70 kW |
mit Wärmepumpe | 0 – 400 kW | 0 – 70 kW |
zugehörige Heizungskomponenten im Paketlabel | – | Solaranlagen mit solarbetriebenen Warmwasserspeichern |
Warmwasserspeicher | ≤ 2000 l | ≤ 500 l |
Tabelle 1: Heizungstechnische Produkte, die den Ökodesign-Anforderungen und der Label-Pflicht unterliegen; Quelle: BDH – Heizungstechnik – Energielabel und Ökodesign-Anforderungen
Welche Ökodesign-Anforderung gibt es?
In diesem Bereich geht es um die angesprochenen Mindestanforderungen an die genannten Geräte nach EU Nr. 813/2013 und EU Nr. 814/2013 sowie die zugehörigen Energieeffizienzklassen nach EU Nr. 811/2013 und EU Nr. 812/2013.
Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz
Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (eta s) ist aus meiner Sicht die wichtigste Größe für eine heizungstechnische Anlage. Sie gibt die „echte“ Energieeffizienz eines Gerätes wieder. Dabei wird neben der Umwandlung eingesetzter Energieträger (Gas, Öl, Biomasse oder elektrischer Energie) in Wärmeenergie auch die benötigte Hilfsenergie der Geräte berücksichtigt. Somit ist man in der Lage eine fundierte Aussage zur Energiebilanz eines Gerätes zu machen.
Haben wir beispielsweise einen Gas-Brennwertkessel, würde die maximale Energieausnutzung nach Norm-Nutzungsgrad (bezogen auf den Brennwert HS oder früher „oberer Heizwert“ Ho) von 98 % die vollständige Verbrennung sowie die frei werdende Wärmemenge, einschließlich der Kondensationswärme, berücksichtigen.
Da bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz zusätzlich die eingesetzte Hilfsenergie für die Wärmeerzeuger berücksichtigt wird, liegt die maximal erreichbare Effizienz für einen Gas-Brennwertkessel bei ca. 93 %. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe kann hingegen unter optimalen Bedingungen und Einstellungen eine Effizienz von über
150 % erreichen.
Zum Vergleich: Ein alter Standard-Heizkessel ohne Brennwerttechnologie kann aufgrund von hohen Oberflächen- und Abgasverlusten sowie der berücksichtigten Hilfsenergie eine Effizienz von ca. 63 % erreichen und somit die Ökodesign-Anforderungen nicht mehr einhalten.
Die Anforderung an die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz [eta s]“ wird in zwei Stufen angepasst und in der Verordnung EU 813/2013 definiert:
- Stufe 1: Inkrafttreten 26.09.2015
- Stufe 2: Inkrafttreten 26.09.2019
Die Anforderungen an Heizgeräte ab 26.09.2015 (Stufe 1):
Wärmeerzeuger | Wärmenennleistung | Effizienzanforderung |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel | ≤ 70 kW | |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel | > 70 kW und ≤ 400 kW | Wirkungsgrad bei 100 % Nennwärmeleistung: Wirkungsgrad bei 30 % Nennwärmeleistung: |
Heizkesseln des Typs B1 | ≤ 10 kW | |
Kombiheizkessel des Typs B1 | ≤ 30 kW | |
Elektrische Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel | ≤ 400 kW | |
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung | ≤ 400 kW (< 50 kWel) | |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ohne NT-WP | ≤ 400 kW | |
Niedertemperatur-Wärmepumpen (NT-WP) | ≤ 400 kW |
Tabelle 2: Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz – Stufe 1
Die Anforderungen ab 26.09.2019 (Stufe 2):
Wärmeerzeuger | Wärmenennleistung | Effizienzanforderung |
Elektrische Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Heizkessel | ≤ 400 kW | |
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung | ≤ 400 kW (< 50 kWel) | |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ohne NT-WP | ≤ 400 kW | |
Niedertemperatur-Wärmepumpen (NT-WP) | ≤ 400 kW |
Tabelle 3: Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz – Stufe 2
Energieeffizienzklassen der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz
Die Energieeffizienzklassen für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz werden ebenfalls in 2 Stufen (Stufe 1 ab 26.09.2015, Stufe 2 ab 26.09.2019) angepasst und in der Verordnung EU Nr. 811/2013 definiert. Die Energieeffizienzklassen gelten nur für die Heizgeräte, die nach Tabelle 1 mit einem Energielabel (bis 70kW) versehen werden müssen. Die Energieeffizienzklassen werden wie folgt aufgeteilt:
- Energieeffizienzklassen für Heizgeräte ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen (EU Nr. 811/813 Tabelle 1)
- Energieeffizienzklassen für Niedertemperatur-Wärmepumpen und Raumheizgeräten mit Wärmepumpe für Niedertemperatur-Anwendungen (EU Nr. 811/813 Tabelle 2).
Effizienzklasse ab 26.09.2015 |
Effizienzklasse ab 26.09.2019 |
Heizgeräte |
NT-Wärmepumpe |
– | A +++ | ||
A ++ | A++ | 125 ≤ |
150 ≤ |
A + | A+ | 98 ≤ |
123 ≤ |
A | A | 90 ≤ |
115 ≤ |
B | B | 82 ≤ |
107 ≤ |
C | C | 75 ≤ |
100 ≤ |
D | D | 36 ≤ |
61 ≤ |
E | entfällt | 34 ≤ |
59 ≤ |
F | entfällt | 30 ≤ |
55 ≤ |
G | entfällt |
Tabelle 4: Energieeffizienzklassen für Heizgeräte und Niedertemperatur-Wärmepumpen
Die typischen Wärmeerzeuger wie Heizkessel, Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärme-Kopplung) oder Wärmepumpen, werden in der folgenden Tabelle den ungefähren Energieeffizienzklassen zugeordnet. Da die Energieeffizienzklasse A+++ erst am 26.09.2019 eingeführt wird, erhalten Wärmepumpen, die schon heute eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von ≥ 150 erreichen, die Energieeffizienzklasse A++.
Effizienzklasse | Öl | Gas | Strom |
A+++ |
Sole-Wasser-WP Wasser-Wasser-WP |
||
A ++ | / | ||
/ | Gas-Wärmepumpe Brennstoffzelle |
Luft-Wasser-WP | |
A + | / | ||
Kraft-Wärme-Kopplung | |||
A | Brennwertkessel | ||
B | / | ||
Niedertemperaturkessel | / | ||
C | |||
D | Standard-Heizkessel | ||
E | |||
F | |||
G |
Tabelle 5: ungefähre Energieeffizienzklassen den Wärmeerzeugern zugeordnet
Anforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
Die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz [eta wh] gibt die Energieeffizienz von Kombiheizgeräten und Warmwasserbereitern wieder. Die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz wird dabei durch Lastprofile ermittelt, welche in der Verordnung EU Nr. 813/2013 für Kombiheizgeräte und der Verordnung EU Nr. 814/2013 für Warmwasserbereiter jeweils im Anhang unter „Messungen und Berechnungen“ abgebildet werden. Die Lastprofile für Kombiheizgeräte und Warmwasserspeicher sind in beiden Verordnungen identisch.
Dabei geben die Lastprofile eine bestimmte Abfolge von Wasserentnahmen an und berücksichtigen neben den Entnahmezeiten die Wassertemperatur, den Volumenstrom (nutzbarer Wasserdurchsatz) und den Energiegehalt des Wassers. Die Schichtladespeichertechnologie wird in der Ermittlung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz leider nicht berücksichtigt.
Die Einteilung der Lastprofile erfolgt in den Größen 3XS (XXXS als kleinste) bis 4XL (XXXXL als größte). Die Lastprofile können dann beispielsweise Handwaschvorgänge, Küchenspülvorgänge, Duschvorgänge oder Badewannenfüllungen abbilden. Je größer das Lastprofil, desto höher der nutzbare Wasserdurchsatz in
, die benötigte Wärmemenge zur Warmwasserbereitung pro Tag
in
und die nutzbare Wassertemperatur
in
.
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz – Kombiheizgeräte
Die Anforderung an die „Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz [eta wh]“ von Kombiheizgeräten (siehe EU Nr. 813/2013) wird in zwei Stufen angepasst und in der folgenden Tabelle abgebildet:
- Stufe 1: Inkrafttreten 26.09.2015
- Stufe 2: Inkrafttreten 26.09.2017
Profil | |||||
3XS | 25 | 2 | 0,345 | 22 % | 32 % |
XXS | 25 | 2 | 2,100 | 23 % | 32 % |
XS | 35 | 3 | 2,100 | 26 % | 32 % |
S | 55 | 5 | 2,100 | 26 % | 32 % |
M | 55 | 6 | 5,845 | 30 % | 36 % |
L | 55 | 10 | 11,688 | 30 % | 37 % |
XL | 55 | 10 | 19,070 | 30 % | 38 % |
XXL | 55 | 16 | 24,523 | 32 % | 60 % |
3XL | 55 | 48 | 46,760 | 32 % | 64 % |
4XL | 55 | 96 | 93,520 | 32 % | 64 % |
Tabelle 6: Anforderung an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für Kombiheizgeräte
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz – Warmwasserbereiter
Die Anforderung an die „Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz [eta wh]“ von Warmwasserbereitern (siehe EU 813/2013) erfolgt in drei Stufen und berücksichtigt die Möglichkeit zur Nutzung einer Smart-Control-Einrichtung. Eine Smart-Control-Einrichtung ist eine Einrichtung zur intelligenten Regelung der Warmwasserbereitung, welche sich automatisch an individuelle Nutzungsbedingungen anpasst und somit den Energieverbrauch senken kann.
Um zu bewerten, ob eine intelligente Regelung den Energieverbrauch eines Warmwasserbereiters senken kann, wird der Smart-Control-Faktor (SCF) ermittelt. Ist der Smart-Control-Faktor ≥ 0,07 wird der SCF mit Smart = 1 bewertet und das Smart-Control-Kriterium wird erfüllt. Die Erfüllung des Kriteriums bedeutet, dass die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz durch die intelligente Regelung erhöht wurde. Ist der SCF < 0,07 wird der SCF mit Smart = 0 bewertet und das Smart-Control-Kriterium wird nicht erfüllt.
Da die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz durch eine Smart-Control-Einrichtung verbessert werden kann, sind die Mindestanforderungen an einen Warmwasserbereiter mit Smart-Controll sowie dem erfüllten Kriterium SCF = 1 geringer als für Warmwasserbereiter ohne Smart-Controll-Einrichtung.
- Stufe 1- Inkrafttreten der Mindestanforderungen: 26.09.2015
Profil | |||||
3XS | 25 | 2 | 0,345 | 22 % | 19 % |
XXS | 25 | 2 | 2,100 | 23 % | 20 % |
XS | 35 | 3 | 2,100 | 26 % | 23 % |
S | 55 | 5 | 2,100 | 26 % | 23 % |
M | 55 | 6 | 5,845 | 30 % | 27 % |
L | 55 | 10 | 11,688 | 30 % | 27 % |
XL | 55 | 10 | 19,070 | 30 % | 27 % |
XXL | 55 | 16 | 24,523 | 32 % | 28 % |
3XL | 55 | 48 | 46,760 | 32 % | 28 % |
4XL | 55 | 96 | 93,520 | 32 % | 28 % |
Tabelle 7: Anforderung an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für Warmwasserbereiter – Stufe 1 – *außerdem: Berechnung des bei Smart = 0, geprüft bei angegebenem Lastprofil
- Stufe 2 – Inkrafttreten der Mindestanforderungen: 26.09.2017
Profil | |||||
3XS | 25 | 2 | 0,345 | 32 % | 29 % |
XXS | 25 | 2 | 2,100 | 32 % | 29 % |
XS | 35 | 3 | 2,100 | 32 % | 29 % |
S | 55 | 5 | 2,100 | 32 % | 29 % |
M | 55 | 6 | 5,845 | 36 % | 33 % |
L | 55 | 10 | 11,688 | 37 % | 34 % |
XL | 55 | 10 | 19,070 | 37 % | 35 % |
XXL | 55 | 16 | 24,523 | 37 % | 36 % |
3XL | 55 | 48 | 46,760 | 37 % | 36 % |
4XL | 55 | 96 | 93,520 | 38 % | 36 % |
Tabelle 8: Anforderung an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für Warmwasserbereiter – Stufe 2 – *außerdem: Berechnung des bei Smart = 0, geprüft bei angegebenem Lastprofil
- Stufe 3 – Inkrafttreten der Mindestanforderungen für die Lastprofile XXL – 4XL: 26.09.2018
Profil | ||||
XXL | 55 | 16 | 24,523 | 60 % |
3XL | 55 | 48 | 46,760 | 64 % |
4XL | 55 | 96 | 93,520 | 64 % |
Tabelle 9: Anforderung an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für Warmwasserbereiter – Stufe 3
Energieeffizienzklassen der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
Die Energieeffizienzklassen der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für Kombiheizgeräte bis 70 kW und Warmwasserbereiter bis 70 kW werden ebenfalls in 2 Stufen (Stufe 1 ab 26.09.2015, Stufe 2: 26.09.2017) angepasst (siehe Verordnung EU 811/2013 und 812/2013).
Die Energieeffizienzklassen sind dabei in beiden Verordnungen identisch und gelten somit für Kombiheizgeräte und Warmwasserbereiter bis jeweils 70 kW. Auch wenn in der folgenden Tabelle die Energieeffizienzklassen bis A +++ angegeben sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt die höchste erreichbare Energieeffizienz, nach Stufe 2 für Kombiheizgeräte und Warmwasserspeicher bis 70 kW, die Energieeffizienzklasse A +. Die Energieeffizienzklassen werden für die Lastprofile 3XS bis XXL angegeben.
Energieeffizienzklasse | Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz |
||||
ab 26.09.2015 | ab 26.09.2017 | 3XS | XXS | XS | S |
– | A +++ | ||||
– | A ++ | 53 ≤ |
53 ≤ |
61 ≤ |
72 ≤ |
– | A + | 44 ≤ |
44 ≤ |
53 ≤ |
55 ≤ |
A | A | 35 ≤ |
35 ≤ |
38 ≤ |
38 ≤ |
B | B | 32 ≤ |
32 ≤ |
35 ≤ |
35 ≤ |
C | C | 29 ≤ |
29 ≤ |
32 ≤ |
32 ≤ |
D | D | 26 ≤ |
26 ≤ |
29 ≤ |
29 ≤ |
E | E | 22 ≤ |
23 ≤ |
26 ≤ |
26 ≤ |
F | F | 19 ≤ |
20 ≤ |
23 ≤ |
23 ≤ |
G | entfällt |
Tabelle 10: Energieeffizienzklassen für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 3XS – S
Energieeffizienzklasse | Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz |
||||
ab 26.09.2015 | ab 26.09.2017 | M | L | XL | XXL |
– | A +++ | ||||
– | A ++ | 130 ≤ |
150 ≤ |
160 ≤ |
170 ≤ |
– | A + | 100 ≤ |
115 ≤ |
123 ≤ |
131 ≤ |
A | A | 65 ≤ |
75 ≤ |
80 ≤ |
85 ≤ |
B | B | 39 ≤ |
50 ≤ |
55 ≤ |
60 ≤ |
C | C | 36 ≤ |
37 ≤ |
38 ≤ |
40 ≤ |
D | D | 33 ≤ |
34 ≤ |
35 ≤ |
36 ≤ |
E | E | 30 ≤ |
30 ≤ |
30 ≤ |
32 ≤ |
F | F | 27 ≤ |
27 ≤ |
27 ≤ |
28 ≤ |
G | – |
Tabelle 11: Energieeffizienzklassen für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz M – XXL
Anforderung an Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter
Die Ökodesign-Anforderungen an Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter beziehen sich auf die maximalen Warmhalteverluste , die ein Warmwasserspeicher pro Tag haben sollte. Diese werden in Watt beziehungsweise Kilowattstunden pro Tag angegeben. Berechnet werden die maximal zulässigen Warmhalteverluste über das Speichervolumen
mit der Formel:
Beispiel mit einem Warmwasserspeicher und einem Speichervolumen von 100 Liter:
Berechnet auf eine Tag ergeben sich maximale Warmhalteverluste von:
In der folgenden Tabelle findet Ihr beispielhaft berechnete Warmhalteverluste mit der gezeigten Formel für Warmwasserspeicher, die nicht überschritten werden dürfen.
Speichervolumen |
||
100 l | 69,2 | 1,67 |
200 l | 86 | 2,1 |
250 l | 92,5 | 2,21 |
500 l | 116,7 | 2,8 |
750 l | 134,3 | 3,22 |
1000 l | 148,7 | 3,57 |
1500 l | 171,9 | 4,13 |
2000 l | 190,1 | 4,58 |
Tabelle 12: Anforderung der maximalen Warmhalteverluste für verschiedene Speichervolumen
Energieeffizienzklassen für Warmwasserspeicher
Die Energieeffizienzklassen für Warmwasserspeicher beziehen sich in der Verordnung EU 811/2013 auf die Warmhalteverluste für solarbetriebene Warmwasserspeicher bis ≤ 500 l und in der Verordnung EU Nr. 812/2013 auf die Warmhalteverluste
für Warmwasserspeicher ≤ 500 l. Das Energielabel (siehe Abbildung 6) und die Energieeffizienzklassen sind jedoch in beiden Verordnungen identisch. Die Anpassung der Klassen erfolgt in 2 Stufen (Stufe 1 ab 26.09.2015, Stufe 2 ab 26.09.2017) und die Ermittlung der Energieeffizienzklassen erfolgt mit den Formeln der folgenden Tabelle:
Energieeffizienzklasse | Warmhalteverluste S in Watt mit Speichervolumen in Litern | |
ab 26.09.2015 | ab 26.09.2017 | |
– | A + | |
A | A | |
B | B | |
C | C | |
D | D | |
E | E | |
F | F | |
G | – | |
Tabelle 13: Energieeffizienzklassen für Warmwasserspeicher
Anforderungen an den Schallleistungspegel von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe
Eine weitere wichtige Anforderung ist der Schalleistungspegel für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte und Warmwasserbereiter. Die Angabe erfolgt in Dezibel (db) und zeigt den maximalen Geräuschleistungspegel für Geräte in Innenräumen und im Freien. Die Anforderungen für den Schallleistungspegel treten am 26.09.2015 in Kraft und beziehen sich auf die Wärmenennleistung des Gerätes.
Wärmenennleistung |
||
≤ 6 kW | ≤ 60 db | ≤ 65 db |
> 6 kW und ≤ 12 kW | ≤ 65 db | ≤ 70 db |
> 12 kW und ≤ 30 kW | ≤ 70 db | ≤ 78 db |
> 30 kW und ≤ 70 kW | ≤ 80 db | ≤ 88 db |
Tabelle 14: Anforderungen an den Schallleistungspegel
Anforderungen hinsichtlich des Ausstoßes von Stickoxiden
Die Anforderungen an Wärmeerzeuger hinsichtlich des Ausstoßes von Stickoxiden, angegeben als Stickstoffdioxide, dürfen folgende Werte nach EU Nr. 812/2013 und EU Nr. 813/2013 mit Brennstoffeinsatz als Brennwert nicht überschreiten:
Wärmeerzeuger | max. Stickoxidausstoß für Brennstoffe | |
gasförmige | flüssige | |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Brennstoffheizkessel | 56 mg/ kWh | 120 mg/ kWh |
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und äußerer Verbrennung |
70 mg/kWh | 120 mg/kWh |
Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung |
240 mg/kWh | 420 mg/kWh |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung |
70 mg/kWh | 120 mg/kWh |
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe und Verbrennungsmotor mit innerer Verbrennung |
240 mg/kWh | 420 mg/kWh |
Tabelle 15: Anforderungen an den Schallleistungspegel
Übersicht Energielabel
Nachdem wir nun wissen welche Geräte mit einem Energielabel ausgestattet werden und welche Anforderungen an diese gestellt sind, möchte ich euch nun die einzelnen Energielabel vorstellen. Am Beispiel des Energielabels für „Raumheizgeräte mit einem Heizkessel“ zeige ich euch exemplarisch die Bedeutung der einzelnen Felder auf dem Label (siehe Abbildung 3)
Abbildung 3: Beispiel: Energielabel für ein Raumheizgerät mit Heizkessel
Auf dem ErP Label sind wie in Abbildung 3 zu sehen verschiedene Daten vermerkt. Neben dem Namen oder dem Warenzeichen des Lieferanten erfolgt zusätzlich die Modellkennung des Lieferanten. Direkt darunter erfolgt die Systemfunktion des Gerätes. Davon gibt es insgesamt drei Funktionen: Raumheizung, Warmwasserbereitung und Warmwasserspeicher. Die Symbole der jeweiligen Funktionen sind in Abbildung 3 dargestellt.
Unter der Systemfunktion wird die Energieeffizienzklasse des Gerätes anhand der bekannten Farbskala von Grün bis Rot dargestellt.
Nach der Energieeffizienzklasse erfolgen Leistungsangaben und weitere wichtige Informationen zum jeweiligen Gerät. Die jeweiligen Symbole und deren Bedeutung sind in Abbildung 5 für Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher erläutert:
Energielabel von Raumheizgeräten
Im Folgenden findet ihr eine Übersicht der Energielabel für Raumheizgeräte:
Abbildung 6: Energielabel von Raumheizgeräten
Energielabel von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern
Im Folgenden findet ihr eine Übersicht der Energielabel für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher:
Abbildung 7: Energielabel von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern
Energielabel von Kombiheizgeräten
Im Folgenden findet ihr eine Übersicht der Energielabel für Kombiheizgeräte. Kombiheizgeräte sind Raumheizgeräte, die in der Lage sind zusätzlich zur Raumwärme, Wärme zur Bereitung von warmen Trink- oder Sanitärwasser herzustellen:
Abbildung 8: Energielabel von Kombiheizgeräten
Paketlabel von Verbundanlagen
Neben einzelnen Produktlabeln, können auch sogenannte Paketlabel für Verbundanlagen erstellt werden. Da eine Heizungsanlage in der Regel nicht nur aus einem Raumheizgerät besteht, sondern aus verschiedenen Komponenten, wird in einem Paketlabel die Gesamtenergieeffizienz aller Komponenten abgebildet. In einem Paketlabel werden zusätzlich zu der Systemfunktion weitere Komponenten, wie Solareinrichtungen, Warmwasserspeicher, Temperaturregler und Zusatzraumheizgeräte, abgebildet.
Die Ausstellung der Paketlabel für Komplettsysteme erfolgt dabei entweder vom Hersteller oder wird vom Fachhandwerker ermittelt. In Abbildung 8 ist ein Energielabel für eine Verbundanlage dargestellt. Wenn eine Raumheizung beispielsweise mit einem Temperaturregler und einer solaren Unterstützung ausgestattet ist, werden die Komponenten mit einem Kreuz auf dem Energielabel als Bestandteil der Anlage markiert. Das besondere an einem Paketlabel ist, dass zwei Energieeffizienzklassen anzeigt werden (siehe Abbildung 9): Feld 4 zeigt die Gesamteffizienz der Verbundanlage und Feld 5 die Energieeffizienz der Systemfunktion von Raumheizung, Warmwasserbereiter oder Kombiheizgerät.
Abbildung 9: Energielabel für Verbundanlagen aus Raumheizgeräten Temperaturreglern Solareinrichtungen
Die Energieeffizienz einer Anlage kann durch die Kombination verschiedener Systemkomponenten gesteigert werden, sodass bei einer Verbundanlage schon heute die höchste Energieeffizienzklasse von A +++ erreicht werden kann.
Abbildung 9: Übersicht Paketlabel
Pflichten für Händler und Fachhandwerker
Die Pflichten für Händler und Fachhandwerker, welche heizungstechnische Produkte verkaufen, werden in den beiden Verordnungen EU Nr. 811/2013 und EU Nr. 812/2013 (jeweils Artikel 4) geregelt. Die Plichten beziehen sich auf Heizgeräte, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher sowie Verbundanlagen (Produktpakete). Ab dem 26.09.2015 müssen Händler und Fachhandwerker, die Heizgeräte, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen verkaufen, sicherstellen, dass:
- an jedem Gerät in der Verkaufsstelle das vom Lieferanten bereitgestellte Energielabel deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront angebracht ist,
- jedes Angebot einer bestimmten Verbundanlage die Energieeffizienzklasse bei durchschnittlichen, kälteren oder wärmeren Klimaverhältnissen entsprechend der Gegebenheiten beinhaltet sowie das Etikett der Verbundanlage sichtbar gezeigt und das ordnungsgemäß ausgefüllte Datenblatt entsprechend der Verbundanlage bereitgestellt werden;
- zum Verkauf, zur Miete oder zum Mietkauf angebotene Geräte / Verbundanlagen, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Endnutzer das Gerät / die Verbundanlage zu sehen bekommt, das Gerät / die Verbundanlage zusammen mit den bereitgestellten Informationen des Lieferanten vermarktet wird,
- Werbung, die sich auf ein bestimmtes Modell von Geräten / eine bestimmte Verbundanlage bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Energieeffizienzklasse des entsprechenden Modells / Verbundanlage aufweist (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen),
- technisches, verkaufsförderndes Material, welches sich auf ein bestimmtes Gerät / Verbundanlage bezieht und dessen besondere technische Parameter hervorhebt, einen Hinweis auf die Energieeffizienzklasse des entsprechenden Modells / Verbundanlage aufweist (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen).
Fazit
Zugegeben, das Thema rund um das Energielabel für heizungstechnische Anlagen hat es in sich. Ich habe mich mit diesem Thema die letzten 1,5 Monate intensiv beschäftigt und habe trotz alledem das Gefühl nicht alles zu wissen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Erstellung der Energielabel von Verbundanlagen, welches ich in diesem Beitrag nur sehr kurz angeschnitten habe. Wenn kein Komplettsystem eines Anbieters verbaut wird, muss der Fachhandwerker das Energielabel der zusammengestellten Komponenten der Verbundanlage berechnen. Diesem Thema werde ich mich in einem der folgenden Blogbeiträge widmen und versuchen die wichtigsten Punkte herauszuarbeiten.
An dieser Stelle ist von meiner Seite ein entscheidender Kritikpunkt zu äußern. Da die Berechnung der Energieeffizienzklassen für Verbundanlagen einen höheren Aufwand, extra Wissen und auch mehr Verantwortung für Fachhandwerker bedeutet, werden diese künftig vermehrt auf Komplettsysteme von einzelnen Anbietern zurückgreifen. Die Frage ist, ob dies den Wettbewerb verzerrt und Anbieter ohne Komplettpakete benachteiligt sind. Das wird sich in der Zukunft zeigen.
Ich hoffe ich konnte euch mit diesem Beitrag einen kleinen Überblick über die neuen Energielabel für heizungstechnische Anlagen geben. Falls ihr Fragen, Anregung oder Kritik habt, nutzt die Kommentarfunktion.
Liebe Grüße! Martin
Weiterführende Links und Quellen:
Europäische Union – Verordnung EU Nr. 811/2013
Europäische Union – Verordnung EU Nr. 812/2013
Europäische Union – Verordnung EU Nr. 813/2013
Europäische Union – Verordnung EU Nr. 814/2013
Umweltbundesamt – Übersicht zum Energielabel
Initiative Energieeffizienz – Das EU-EnergielabelWikipedia – Energieverbrauchskennzeichnung
Wikipedia – CE-Kennzeichnung
BDH – Heizungstechnik – Energielabel und Ökodesign-Anforderungen
Auf der Suche nach einer Fachfirma?
Mein Tipp:
Hole dir jetzt 5 kostenlose und unverbindliche Angebote lokaler Handwerksbetriebe ein.
Mit den nachfolgenden Formularen kannst du verschiedene Handwerksbetriebe in deiner Nähe vergleichen und das beste Angebot für dich aussuchen. Egal, welches Gewerk - hier wirst du fündig.